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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.07.2009
- 5 BV 08.118 -
Bayerischer VGH: Für Arbeitgebers besteht Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung bei betrieblicher Altersversorgung
Regelung zum Schutz des Arbeitnehmers vor Verlust der Betriebsrente bei Insolvenzfall des Arbeitgebers
Die Beitragspflicht eines Arbeitsgebers zur Insolvenzsicherung besteht auch dann, wenn die betriebliche Altersversorgung in Form einer kongruent rückgedeckten und an die Arbeitnehmer verpfändeten unmittelbaren Versorgungszusage ausgestaltet ist. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Die Klägerin, ein großes deutsches Energieversorgungsunternehmen, will mit ihrer Klage eine Reduzierung ihres Insolvenzsicherungsbeitrags erreichen. Sie führt die betriebliche
Formen zur Absicherung des arbeitgeberischen Insolvenzrisikos
Um die
Der Umstand, dass die Klägerin ihre Ansprüche aus der kongruenten Rückdeckungsversicherung an den jeweiligen
kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die betriebliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen VGH vom 30.07.2009
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Dokument-Nr. 8231
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