Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2008
- 11 ZB 08.188 -
Kfz-Zwangsabmeldung wegen fehlenden Versicherungsschutzes
Interesse an effektiver und standardisierter Überwachung der Pflichtversicherung
Zeigt der Versicherer, von dem die jüngste der Zulassungsstelle vorliegende Versicherungsbestätigung stammt, der KFZ-Zulassungsbehörde das Erlöschen der KFZ-Haftpflichtversicherung an so hat die KFZ-Zulassungsbehörde das Fahrzeug auch dann außer Betrieb zu setzen, wenn ein anderer Versicherer mit einer früher erteilten und der Zulassungsbehörde vorliegenden Versicherungsbestätigung - und sei er auch ab dem gleichen Zeitpunkt - Versicherungsschutz zugesagt hatte. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen, wenn sie durch die Anzeige einer Kfz-Versicherung erfährt, dass für dieses Fahrzeug keine
Nach Deckungszusagen verschiedener Versicherungen ging eine Erlöschensanzeige ein
Im konkreten Fall waren dem Landratsamt Würzburg zeitlich nacheinander Deckungszusagen verschiedener Versicherungen und nachfolgend eine Erlöschensanzeige zugegangen. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu feststellte, durfte die Zulassungsbehörde nach Eingang der Erlöschensanzeige davon ausgehen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Eine Nachforschungspflicht bestand nicht. Denn die notwendige Überwachung des Pflichtversicherungsschutzes erfordere es, die Verwaltungsvorgänge schnell abzuwickeln. Auch gebiete der massenhafte Anfall einschlägiger Eingänge eine weitgehende Standardisierung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Landesanwaltschaft Bayern vom 14.08.2008
- Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 07.12.2007
[Aktenzeichen: W 6 K 07.966]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6527
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6527
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.