wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.05.2010
11 CS 10.291 -

Nichteinhalten von Gesundheitskontrollen: Behörde kann Fahrerlaubnis entziehen

Bei nicht rechtzeitig eingereichten Facharztaussagen zur Kraftfahreignung muss Fahrerlaubnisentziehung hingenommen werden

Wer eine Fahrerlaubnisauflage nicht befolgt, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war einer Autofahrerin aus Niederbayern wegen vorangegangener schizophrener Psychosen die PKW-Fahrerlaubnis nur unter Auflagen erteilt worden: Sie sollte sich alle sechs Wochen von einem Facharzt untersuchen lassen. Aufgabe des Facharztes war es dabei auch, jeweils eine Aussage zur Kraftfahreignung zu treffen.

Fahrerlaubnisbehörde entzieht Fahrerlaubnis aufgrund ausbleibender Atteste

Nach drei Jahren blieben die Atteste aus. Das zuständige Landratsamt (Fahrerlaubnisbehörde) entzog daraufhin die Fahrerlaubnis und ordnete an, dass ein Rechtsbehelf hiergegen keine aufschiebende Wirkung habe. Die Autofahrerin beantragte beim Verwaltungsgericht Regensburg, vorläufigen Rechtsschutz. Sie wollte damit erreichen, bis zur Hauptsache- Entscheidung weiter am Verkehr teilnehmen zu können.

Autofahrerin beanstandet, dass erneute fachärztliche Untersuchung hätte verlangen müssen

Der Antrag beim Verwaltungsgericht blieb erfolglos. In der hiergegen erhobenen Beschwerde machte sie geltend, die Fahrerlaubnisbehörde hätte als milderes Mittel zunächst eine erneute fachärztliche Untersuchung verlangen müssen, bevor sie den Führerschein entzog.

Fahrerlaubnisbehörde durfte auf Wegfall der Fahreignung schließen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwarf diesen Gedanken: Die Fahrerlaubnisauflage habe sicherstellen sollen, dass die Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig von erneuten, akuten schizophrenen Stadien oder psychischen Störungen Kenntnis erlange. Die Autofahrerin habe dies verhindert. Dann müsse sie aber auch hinnehmen, dass die Fahrerlaubnisbehörde daraus auf den Wegfall der Fahreignung schließe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2010
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10214 Dokument-Nr. 10214

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10214

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung