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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.04.2009
- 11 CS 08.3428 -
Betrunken auf dem Fahrrad – Andauernder übermäßiger Alkoholkonsum muss nicht zwingend zum Entzug des PKW-Führerscheins führen
Kein zwingender Führerscheinentzug bei bewusster Trennung von Alkoholkonsum und Nutzung des Kraftfahrzeugs
Einem Fahrradfahrer bei dem bei einer Alkoholkontrolle zu viel Alkohol im Blut festgestellt wird, muss auch dann nicht zwingend der Führerschein entzogen werden, wenn bei einem medizinisch-psychologischen Gutachten keine Änderung des Trinkverhaltens festgestellt werden kann. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Gutachten
Bei einem
Festhalten an Übermäßigem Alkoholkonsum kein Grund zum Führerscheinentzug, sofern klare Trennung zwischen Alkoholkonsum und Autofahrt vorgenommen wird
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dem
Fahren unter Alkoholeinfluss auch bei Fahrradnutzung stets strafbar
Eine abschießende Begutachtung wird freilich noch im Rahmen des Hauptsacheverfahrens durchzuführen sein. Deshalb darf der Gerichtsbeschluss auch nicht missverstanden werden. Wer im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit mit mindestens 1,6 Promille ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 04.06.2009
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Dokument-Nr. 7954
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