Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.07.2011
- 11 BV 11.1610 -
Bayerischer VGH zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland
Wohnsitz in Bayern: Im Ausland erworbener Führerschein muss in Deutschland nicht anerkannt werden
Der Freistaat Bayern hat das Recht, eine tschechische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen, wenn die Fahrerlaubnisbesitzerin zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs nicht in der Tschechischen Republik gewohnt hat. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und setzte damit zugleich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in die deutsche Rechtsprechung um.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin im Jahre 2006 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben, wohnte damals jedoch in
Bayerischer VGH ruft zur Auslegung der anwendbaren 2. EU-Führerscheinrichtlinie EuGH an
Der dagegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Bayreuth in erster Instanz statt. Im anschließenden Berufungsverfahren rief der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Auslegung der hier anwendbaren 2. EU-Führerscheinrichtlinie den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) an, der für die verbindliche Auslegung von Europarecht zuständig ist. Dem EuGH wurde die Frage vorgelegt, ob die Anerkennung der im
Deutsche Behörde musste tschechische Fahrerlaubnis nicht anerkennen
Die Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichthof in seiner aktuellen Entscheidung umgesetzt und entschieden, dass die deutsche Behörde die tschechische Fahrerlaubnis zu Recht nicht anerkannt habe.
Wohnsitz zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs nicht in der Tschechischen Republik
Ausreichende Grundlage für die Nichtanerkennung sei gewesen, dass die Klägerin zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs nicht in der Tschechischen Republik gewohnt habe. Es sei unerheblich, dass der Klägerin die Fahrerlaubnis nicht zuvor aus anderen Gründen entzogen worden sei.
Bedeutung für Gültigkeit im Hinblick auf 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird gesondert geklärt
Inwieweit diese Rechtsprechung für EU-Fahrerlaubnisse Bedeutung hat, für die die 3. EU-Führerscheinrichtlinie gilt, weil sie nach dem 18. Januar 2009 ausgestellt worden sind, ist Gegenstand eines weiteren Vorlageverfahrens, über das der EuGH bisher nicht entschieden hat.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis muss in Deutschland anerkannt werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2010
[Aktenzeichen: 10 A 11244/09.OVG]) - Wohnsitz in Deutschland: Kann erstmals in Tschechien erlangter Führerschein in Deutschland für ungültig erklärt werden?
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.03.2010
[Aktenzeichen: 11 BV 09.2752]) - Europäischer Gerichtshof muss erneut zum "Führerscheintourismus" entscheiden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2010
[Aktenzeichen: 11 B 09.3093])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12036
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12036
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.