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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BayObLGSt 1985, 213
Sammlung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Strafsachen (BayObLGSt), Band: 1985, Seite: 213
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BayObLGSt 1985, 213:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom12.12.1995
- 3 ObOWi 118/95 -
Tierquälerei bei Belassen von Hunden im Auto bei 30 °C Außentemperatur
Wer seine Hunde bei Außentemperaturen von 30 °C im Auto belässt, begeht eine fahrlässige Tierquälerei und damit eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BayObLGSt 1985, 213 wird teils auch als „BayObLGSt 1985, S. 213“ zitiert.