Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 2018, 1771
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 2018, Seite: 1771
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 2018, 1771:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom16.05.2018
- 5 U 1321/17 -
Bauherr muss zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Baumängeln nicht Klärung der Verantwortlichkeit der Baufirma im Verhältnis zu Dritten abwarten
Hat eine Baufirma einen Dritten mit Arbeiten beauftragt und besteht nachher ein Baumangel, so muss der Bauherr vor Geltendmachung von Schadensersatz zwar erfolglos eine Frist zur Nachbesserung setzen. Er muss aber nicht den Ausgang des Prozesses der Baufirma gegen den beauftragten Dritten zur Klärung der Verantwortlichkeit abwarten. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BauR 2018, 1771 wird teils auch als „BauR 18, 1771“, „BauR 2018, S. 1771“ oder „BauR 18, S. 1771“ zitiert.