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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 2017, 1361
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1361
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 2017, 1361:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.04.2017
- VII ZR 194/13 -
BGH: Auftraggeber nicht zur Zahlung einer Entschädigung bei Baustopp aufgrund außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse verpflichtet
Kommt es aufgrund von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen zu einem Baustopp, so ist der Auftraggeber nicht gemäß § 642 BGB zu einer Entschädigungszahlung an die Baufirma verpflichtet. Denn die Einwirkung von Frost, Eis und Schnee auf die Baustelle kann der Auftraggeber tatsächlich bzw. mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln nicht verhindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BauR 2017, 1361 wird teils auch als „BauR 17, 1361“, „BauR 2017, S. 1361“ oder „BauR 17, S. 1361“ zitiert.