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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 2017, 1250
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1250
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 2017, 1250:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom02.03.2017
- 8 U 152/15 -
Mit Bauüberwachung beauftragter Architekt muss Spiegelverkehrtheit eines Bauplans erkennen
Wird einem mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt von seinem Auftraggeber ein Bauplan übergeben, der die vorgesehene Produktionsrichtung spiegelverkehrt wiedergibt, muss er dies erkennen. Andernfalls haftet er auf Schadensersatz wegen Verletzung der Bauüberwachungspflicht. Jedoch muss sich der Auftraggeber ein Mitverschulden von mindestens 50 % anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BauR 2017, 1250 wird teils auch als „BauR 17, 1250“, „BauR 2017, S. 1250“ oder „BauR 17, S. 1250“ zitiert.