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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BauR 2010, 833

Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 2010, Seite: 833

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 2010, 833:

Landgericht München I, Urteil vom30.04.2009
- 26 O 19450/08 -

Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungs­wasser­schaden dar

Tritt aufgrund einer Undichtigkeit der Duschwanne Duschwasser in das Mauerwerk ein und verursacht dort einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn das Wasser ist nicht bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren der Dusche ausgetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BauR 2010, 833 wird teils auch als „BauR 10, 833“, „BauR 2010, S. 833“ oder „BauR 10, S. 833“ zitiert.




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