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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 2010, 833
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 2010, Seite: 833
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 2010, 833:
Landgericht München I, Urteil vom30.04.2009
- 26 O 19450/08 -
Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungswasserschaden dar
Tritt aufgrund einer Undichtigkeit der Duschwanne Duschwasser in das Mauerwerk ein und verursacht dort einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn das Wasser ist nicht bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren der Dusche ausgetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BauR 2010, 833 wird teils auch als „BauR 10, 833“, „BauR 2010, S. 833“ oder „BauR 10, S. 833“ zitiert.