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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 1993, 483
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 1993, Seite: 483
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 1993, 483:
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.03.1993
- VI ZR 176/92 -
Haftung für herabfallende Dachteile bei Sturm: Wohneigentumsverwalter trifft Instandhaltungs- und Kontrollpflicht für Dachkonstruktion
Der Verwalter von Wohnungseigentum hat die Pflicht zur Instandhaltung und Kontrolle der Dachkonstruktion. Er haftet daher für eventuelle Schäden aufgrund einer Dachablösung. Wegen der erheblichen Gefahren durch herabfallende Dachteile muss der Pflichtige alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Dachablösung treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BauR 1993, 483 wird teils auch als „BauR 93, 483“, „BauR 1993, S. 483“ oder „BauR 93, S. 483“ zitiert.