wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BauR 1993, 483

Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 1993, Seite: 483

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 1993, 483:

Bundesgerichtshof, Urteil vom23.03.1993
- VI ZR 176/92 -

Haftung für herabfallende Dachteile bei Sturm: Wohn­eigentums­verwalter trifft Instandhaltungs- und Kontrollpflicht für Dachkonstruktion

Der Verwalter von Wohnungseigentum hat die Pflicht zur Instandhaltung und Kontrolle der Dachkonstruktion. Er haftet daher für eventuelle Schäden aufgrund einer Dachablösung. Wegen der erheblichen Gefahren durch herabfallende Dachteile muss der Pflichtige alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Dachablösung treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle BauR 1993, 483 wird teils auch als „BauR 93, 483“, „BauR 1993, S. 483“ oder „BauR 93, S. 483“ zitiert.




Werbung