wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2011
BVerwG 9 C 4.10 -

BVerwG: Kein Schadensersatzanspruch der Gemeinde wegen Fehlern des Finanzamts

Landesfinanzverwaltung übt eigene gesetzliche Kompetenz aus – Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis liegt nicht vor

Einer Gemeinde steht wegen Fehlern des Finanzamts bei der Gewerbesteuererhebung kein Schadensersatzanspruch gegen das Land zu. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Gemeinde einen Gewerbesteuerbescheid über ca. 350.000 Euro gegen ein steuerpflichtiges Unternehmen aufheben müssen, weil das zuständige Finanzamt - auf Anregung des Finanzgerichts - den Gewerbesteuermessbescheid wegen eines Adressierungsfehlers für nichtig erklärt hatte. Die auf Ersatz des Gewerbesteuerausfalls gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zurückgewiesen.

Verstoß gegen das Verfassungsrecht liegt nicht vor

Ein Anspruch ergebe sich nicht aus dem Rechtsinstitut der Folgenbeseitigung. Steuerrechtliche Vorschriften verliehen der Gemeinde gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides, weshalb auch ein Ersatzanspruch in Geld ausscheide. Diese Rechtslage verstoße nicht gegen Verfassungsrecht.

Grundgesetzlich gewährleistetes Selbstverwaltungsrecht nicht verletzt

Das den Gemeinden durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete Selbstverwaltungsrecht werde nicht verletzt. Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG verbürge einer Gemeinde die Erträge aus der Gewerbesteuer, nicht die Steuer in einer bestimmten Höhe. Ein einem privatrechtlichen Auftragsverhältnis ähnliches öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis liege nicht vor, weil die Landesfinanzverwaltung mit ihrer Mitwirkung bei der Gewerbesteuererhebung eigene gesetzliche Kompetenzen ausübe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fehler | Finanzamt | Gemeinde | Stadt | Gewerbesteuer | Schadensersatz wegen ...

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11807 Dokument-Nr. 11807

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11807

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?