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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.07.2008
- BVerwG 9 A 5.07 -
Bahnhofsumbau und Schienenlärm: Keine Ansprüche nach der Verkehrslärmverordnung, wenn die Schienen weiter abrücken und die Vorbelastung somit abnimmt
Grünes Licht für Umbau des Bahnhofs Ostkreuz in Berlin
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen den geplanten Umbau des Bahnhofs Ostkreuz in Berlin-Friedrichshain abgewiesen.
Das Planvorhaben sieht grundlegende Umbau- und Modernisierungsarbeiten an den Bahnanlagen vor, die sich über einen Zeitraum von nahezu zehn Jahren erstrecken sollen. Ursprünglich hatten sich zahlreiche unterschiedlich betroffene Kläger gegen den
Schienenlärm nimmt im Vergleich zur maßgeblichen Vorbelastung ab
Nach mehreren in der mündlichen Verhandlung von der Beklagten vorgenommenen Planergänzungen, die den Bedenken der Kläger durch zusätzliche Schutzauflagen teilweise Rechnung tragen, konnten die Streitsachen bis auf eine einvernehmlich beigelegt werden. Die verbleibende Klage einer Grundstückseigentümerin, der im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 45/08 des BVerwG vom 09.07.2008
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Dokument-Nr. 6336
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