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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.2010
- BVerwG 8 C 43.09 -
BVerwG zu den Grenzen des Hebesatzrechts einer Gemeinde bei anhaltender Haushaltsnotlage
Regelung in Gemeindeordnung mit Pflicht zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts und Herbeiführung eines schnellstmöglichen Haushaltsausgleichs nicht zu beanstanden
Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden schließt eine Beanstandung der Senkung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer nicht aus, wenn die betreffende Gemeinde sich in einer anhaltenden Haushaltsnotlage befindet und das von ihr vorgelegte Haushaltssicherungskonzept nicht erkennen lässt, wie der Einnahmeverlust ausgeglichen werden soll. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine kreisangehörige
Eigenverantwortliche Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet
Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung darauf abgestellt, dass das Grundgesetz den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln und die Hebesätze für die Grund- und die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28.06.2007
[Aktenzeichen: 4 K 142/06] - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2009
[Aktenzeichen: 15 A 2324/07]
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Dokument-Nr. 10474
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