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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.07.2012
- BVerwG 7 A 11.11, BVerwG 12.11 und BVerwG 24.11 -
Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle in Berlin-Mitte
Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene und zudem ergänzte Schutz- und Entschädigungskonzept genügt rechtlichen Anforderungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen von Anliegern der Berliner U-Bahnhofbaustelle Unter den Linden/Friedrichstraße gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 27. Juni 2011 auf zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Baulärm sowie einen umfassenden finanziellen Ausgleich für die Beeinträchtigungen durch die Baustelle abgewiesen.
Der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Falls betrifft den Lückenschluss der U-Bahnlinie U5 zwischen den U-Bahnhöfen Brandenburger Tor und Alexanderplatz. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden u.a. drei U-Bahnhöfe errichtet (Berliner Rathaus, Museumsinsel und Unter den Linden).
Kläger verlangen zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sowie weitergehende Entschädigungen
Die Klägerinnen sind Eigentümer bzw. Betreiber von Hotel-, Büro-, Geschäfts- und Wohngebäuden, die an die Bahnhofsbaustelle Unter den Linden/Friedrichstraße angrenzen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält ein Schutz- und Entschädigungskonzept, um die Beeinträchtigungen der Anlieger durch Baulärm, Staub und Erschütterungen zu bewältigen. Die Klägerinnen fordern zusätzliche aktive und passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. die Errichtung von Lärmschutzwänden, die Einhausung der
Kriterien für Bemessung der Entschädigung und Lärmschutzmaßnahmen nicht zu beanstanden
Das Bundesverwaltungsgericht hat die weitergehenden Klagen als unbegründet angesehen. Das im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene und in der mündlichen Verhandlung ergänzte Schutz- und Entschädigungskonzept genügt den rechtlichen Anforderungen. Die Behörde hat die Beeinträchtigungen der Klägerinnen durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Bahnhofsumbau: Keine lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für Bauarbeiten am Sonntag
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.08.2008
[Aktenzeichen: VG 10 A 211.08]) - Berliner U-Bahn-Linie 55 darf weiter gebaut werden
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.12.2006
[Aktenzeichen: VG 10 A 454.06])
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Dokument-Nr. 13770
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