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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.10.2008
- BVerwG 6 C 38.07 -
Deutsche Telekom muss weiterhin Call-by-Call ermöglichen
Regulierung der marktbeherrschenden Stellung notwendig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in der diese Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat.
Die
Deutsche Telekom wollte sie sog. Systemlösungen von der Regulierung ausgenommen wissen
Die
BVerwG: Deutsche Telekom beherrscht den Markt für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 73/08 des BVerwG vom 30.10.2008
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Dokument-Nr. 6916
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