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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2014
- BVerwG 6 C 30.13 -
Schusswaffengebrauch eines Waffenbesitzers unter Alkoholeinfluss lässt auf Unzuverlässigkeit schließen
Nicht sachgemäßer Umgang mit Waffen und Munition rechtfertigt Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis
Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Vorinstanzen weisen Klage des Jägers ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des Klägers abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit setzt Fähigkeit zur Vermeidung von Risiken voraus
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Nach der einschlägigen Vorschrift des Waffengesetzes besitzen Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.09.2011
[Aktenzeichen: 20 K 2979/10] - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 28.02.2013
[Aktenzeichen: 20 A 2430/11]
- Entzug der Waffenbesitzkarte auch nach Verkehrsdelikt möglich
(Verwaltungsgericht Minden, Gerichtsbescheid vom 14.09.2007
[Aktenzeichen: 8 K 570/07 ]) - Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 08.08.2014
[Aktenzeichen: 2 K 1002/13]) - Kein Anspruch auf Erteilung eines Jagdscheins bei epileptischen Anfällen, Neigung zu emotionalen Ausbrüchen sowie Alkoholkrankheit
(Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 16.10.2013
[Aktenzeichen: 11 A 4807/12])
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Dokument-Nr. 19034
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