Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2011
- BVerwG 6 C 2.10 -
BVerwG: Direktzuweisung von Funkfrequenzen zur Förderung des nachhaltigen Wettbewerbs zwischen großen deutschen Mobilfunknetzbetreibern mit regulatorischen Zielen des Telekommunikationsgesetzes vereinbar
Klage gegen Verlagerung von Funkfrequenzen erfolglos
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, bestimmte Funkfrequenzen zur Förderung eines nachhaltigen Wettbewerbs zwischen den vorhandenen vier deutschen Mobilfunknetzbetreibern einem oder mehreren von ihnen direkt zuzuteilen und erst im Austausch freigegebene - gleichwertige - Frequenzen einem Vergabeverfahren zuzuführen, kann mit den regulatorischen Zielen des Telekommunikationsgesetzes vereinbar sein. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und bestätigte eine Klageabweisung eines Telekommunikationsunternehmens, das sich gegen eine so genannte Frequenzverlagerung durch die Bundesnetzagentur gewandt hatte.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bietet auf der Grundlage eines eigenen Funknetzes Sprachtelefondienst und einen funkgestützten Internetzugang an. Die dafür benötigten Funkfrequenzen im 2600-MHz-Band waren ihr seit dem Jahr 1999 zugeteilt worden; tatsächlich nutzt sie sie allerdings nur zu einem geringen Teil. Die Bemühungen der Klägerin um eine Verlängerung der schon am 31. Dezember 2007 ausgelaufenen und seither für sie nur noch übergangsweise verfügbaren Frequenznutzungsrechte blieben bislang erfolglos.
Klägerin beansprucht Teilnahme an diskriminierungsfreiem Vergabeverfahren für 900-MHz-Frequenzen
Im Februar 2006 entschied die
Zuteilungsvoraussetzungen der Bundesnetzagentur für begehrte Frequenzen aus 900-MHz-Bereich nicht erfüllt
Die Entscheidung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/a-online
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2007
[Aktenzeichen: 11 K 5392/06] - Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 26.05.2009
[Aktenzeichen: 13 A 424/08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10948
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10948
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.