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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2017
- BVerwG 5 C 6.16 -
Kein Anspruch auf Beihilfen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente
BVerwG erklärt grundsätzlichen Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für wirksam
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der grundsätzliche Leistungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) nicht zu beanstanden ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist beihilfeberechtigte
Entscheidungen der Vorinstanzen
Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage der Klägerin hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Die Regelung der Bundesbeihilfeverordnung sei unwirksam. Auf die Berufung der Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
Bei besonderer Härte können Aufwendungen im Einzelfall übernommen werden
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision der Klägerin zurück. Der grundsätzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 29.07.2014
[Aktenzeichen: AN 1 K 14.00406] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.02.2016
[Aktenzeichen: 14 BV 14.1943]
- Vorerst grundsätzlich keine Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 2.07]) - Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente beteiligen
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.09.2007
[Aktenzeichen: VG 28 A 49.06, VG 28 A117.06 u.a.])
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Dokument-Nr. 25171
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