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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.11.2012
- BVerwG 5 C 2.12, BVerwG 4.12 und BVerwG 6.12 -
Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln auf Festbeträge im bisherigen Bundesbeihilferecht nicht beschränkt
Bundesministerium des Innern zur Festsetzung von Festbeträge in Verwaltungsvorschriften durch § 22 Abs. 3 BBhV ermächtigt
Das bis September 2012 geltende Beihilferecht des Bundes enthielt keine Rechtsgrundlage, welche die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Arzneimittel auf einen Festbetrag beschränkte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger der zugrunde liegenden Streitfälle sind Versorgungsempfänger. Sie haben im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Gewährung von Beihilfe u.a. zu den Arzneimittelkosten gegen die beklagte Bundesrepublik. Ihnen sind grundsätzlich 70 % der entstandenen notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen zu erstatten. Die Beklagte hat ihnen für
BVerwG gibt Begehren auf höhere Beihilfeleistungen statt
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigt. Weder die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in der Fassung vom 13. Februar 2009 noch die hierzu ergangene Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 14. Februar 2009 bestimmten Festbeträge für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 18.11.2010
[Aktenzeichen: 8 K 1276/09.WI] - Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 08.09.2011
[Aktenzeichen: 1 A 2556/10]
- Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 22.12.2010
[Aktenzeichen: 12 A 167/09] - Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2011
[Aktenzeichen: 3 LB 7/11]
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2010
[Aktenzeichen: 3 K 2314/09] - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2011
[Aktenzeichen: 2 S 83/11]
- Beihilfe für Bundesbeamte durch Arzneimittelfestbeträge wirksam beschränkt
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2011
[Aktenzeichen: 10 A 11331/10.OVG]) - Beamter hat Anrecht auf Potenzmittel - Beihilfe für seelisch bedingte Erektionsstörungen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.02.2005
[Aktenzeichen: 2 K 2236/04.KO])
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Dokument-Nr. 14577
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