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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2012
- BVerwG 4 C 14.10 -
Bau eines Krematoriums mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet unzulässig
Ort der Ruhe und des Gedenkens an Verstorbene verträgt sich nicht mit Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets
Die Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wandte sich als Nachbar gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem
OVG erklärt Krematorium in Gewerbegebiet ausnahmsweise für zulässig
Seine Rechtsmittel blieben erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das
Bundesverwaltungsgericht hebt Baugenehmigung auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Baugenehmigung aufgehoben. Zwar fällt ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 04.04.2009
[Aktenzeichen: 10 K 149/08] - Krematorium mit Abschiedsraum darf im Gewerbegebiet erbaut werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.2010
[Aktenzeichen: 7 A 1298/09])
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Dokument-Nr. 12984
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