wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.06.2011
BVerwG 4 C 10.10 -

BVerwG: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung erledigt sich nicht durch Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides

Baugenehmigungsbehörde ist berechtigt, Baugenehmigungsverfahren befristet auszusetzen

Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides erledigt sich nicht die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung. Die Zurückstellung eines Bauantrags ist ein Institut des Baurechts, das die Baugenehmigungsbehörde berechtigt, ein Baugenehmigungsverfahren befristet auszusetzen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, beantragte eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts. Die beklagte Stadt stellte den Bauantrag für ein Jahr zurück, weil sie den Bebauungsplan so ändern wollte, dass das Vorhaben der Klägerin nicht mehr genehmigungsfähig ist. Die Klägerin legte gegen die Zurückstellung Widerspruch ein und erhob, nachdem der Bauantrag innerhalb von drei Monaten seit Eingang bei der Beklagten nicht beschieden worden war, Untätigkeitsklage.

Stadt verfügt Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides

Während des gerichtlichen Verfahrens ordnete die Beklagte die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides an. Die Klägerin hat daraufhin ihre Klage auf Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt, mit der sie festgestellt wissen will, dass sie bis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides einen Anspruch auf Genehmigung ihres Vorhabens hatte.

Ausgang des Baugenehmigungsverfahrens war noch offen

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Verpflichtungsklage sich zum Zeitpunkt der Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht erledigt hatte, weil der Ausgang des Baugenehmigungsverfahrens noch offen war.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 25.06.2008
    [Aktenzeichen: 6 K 5811/07]
  • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2010
    [Aktenzeichen: 8 S 3293/08]
Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baugenehmigung | Einzelhandel | Genehmigung | Zurückstellung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11890 Dokument-Nr. 11890

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11890

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?