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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.03.2011
- BVerwG 3 C 1.10 -
BVerwG: Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis
Differenzierung zwischen Verzicht auf Fahrerlaubnis und deren Entziehung durch Fahrerlaubnisbehörde gerechtfertigt
Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zu einer Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall forderte das Landratsamt Berchtesgadener Land aufgrund zahlreicher vom Kläger begangener Verkehrsverstöße von diesem im Oktober 2005 die Vorlage eines medizinisch- psychologischen Gutachtens; es wies darauf hin, dass bei Nichtvorlage auf seine mangelnde Fahreignung geschlossen werden dürfe und ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden müsse. Der Kläger gab an, nicht über die finanziellen Mittel für ein solches Gutachten zu verfügen und ohnehin ein Fahrverbot antreten zu müssen; er verzichtete er auf seine Fahrerlaubnis und gab den
Eingetragene Punkte hätten nach Auffassung des Klägers gelöscht werden müssen
Da der Kläger im Oktober 2007 16 Punkte im
Regelung zur Löschung der Punkte bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht auf freiwilligen Verzicht auf Fahrerlaubnis übertragbar
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidungen geändert und die Klage abgewiesen. Die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, dass bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 22.07.2008
[Aktenzeichen: M 1 K 07.5468] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15.12.2009
[Aktenzeichen: 11 BV 08.2502]
- Entziehung der Fahrerlaubnis – Bei 18 Punkten hilft keine verkehrspsychologische Beratung mehr
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.03.2010
[Aktenzeichen: 11 CS 09.2446]) - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar zulässig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 07.06.2010
[Aktenzeichen: 3 L 526/10.NW]) - Entziehung der Fahrererlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister zulässig - auch für Falschparker
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13.07.2010
[Aktenzeichen: 3 L 664/10.NW])
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Dokument-Nr. 11219
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