wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 1. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2011
BVerwG 2 C 55.09 -

Dienstunfallruhegehalt für ehemaligen Radartechniker der Bundeswehr: Erkrankung muss als Berufskrankheit nachgewiesen werden

BVerwG weist auf notwendige besondere Sorgfalt bei der Auswahl von Sachverständigen bei neuartigen Erkrankung mit unklarem Erscheinungsbild hin

Ein Radartechniker, der eine schwere Erkrankung auf seine berufliche Tätigkeit bei der Bundeswehr zurückführt, hat nur dann Anspruch auf ein erhöhtes Unfallruhegehalt, wenn er nachweisen kann, dass die Erkrankung als Berufskrankheit einzustufen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Bundesbeamter, war in der Werkstatt eines Marinefliegergeschwaders mit der Wartung und Reparatur von Radaranlagen beschäftigt. Dabei war er über viele Jahre sowohl der von diesen Anlagen ausgehenden Röntgenstrahlung als auch starken hochfrequenten Feldern ausgesetzt. Er entwickelte eine so genannte elektromagnetische Hypersensibilität, eine schwere Erkrankung, und beantragte die Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehalts. Das Verwaltungsgericht gab seiner Klage statt. Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung mit der Begründung bestätigt, eine allgemeine Folgenabwägung spreche im vorliegenden Fall dafür, dem Kläger nicht die Beweislast für das Vorliegen einer Berufskrankheit aufzubürden.

Gericht darf nicht ohne genügende Sachaufklärung von Unaufklärbarkeit der Tatsachengrundlage ausgehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Zwar muss der Kläger nachweisen, dass seine Krankheit durch ionisierende Strahlen verursacht worden ist und dass er im Dienst der besonderen Gefahr ausgesetzt war, sich diese Erkrankung zuzuziehen; zudem muss er die Erkrankung rechtzeitig als Dienstunfall melden. Bei einer neuartigen Erkrankung mit unklarem Erscheinungsbild müssen die Tatsachengerichte jedoch mit besonderer Sorgfalt die Sachverständigen auswählen und anleiten, derer sie sich zur Aufklärung der maßgeblichen Tatsachen bedienen; zu diesen Tatsachen zählt auch die Frage, wann vom Vorliegen einer solchen Krankheit auszugehen ist. Ohne eine diesen Anforderungen genügende Sachaufklärung darf das Gericht nicht von einer Situation der Unaufklärbarkeit der Tatsachengrundlage des geltend gemachten Anspruchs ausgehen. Deshalb war die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 19.03.2001
    [Aktenzeichen: 11 A 112/96]
  • Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.08.2008
    [Aktenzeichen: 3 LB 59/01]
Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11559 Dokument-Nr. 11559

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11559

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH