wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.10.2003
BVerwG 2 C 26.02 -

Beihilfe für "Viagra" nur im Rahmen einer behandlungsbedürftigen Krankheit

Leidet ein Beamter als Folge einer schweren Erkrankung an einer erektilen Dysfunktion, so können Aufwendungen zur Linderung dieses Leidens beihilfefähig sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.

Der Kläger hatte sich im Alter von 57 Jahren wegen eines Prostatakarzinoms einer Operation unterziehen müssen, nach der er unter einer erektilen Dysfunktion litt. Nach ärztlicher Bescheinigung war nur eine Therapie mit dem Medikament "Viagra" erfolgreich. Das beklagte Land hatte sich unter Hinweis auf eine ministerielle Anordnung, derzufolge "Viagra" generell nicht beihilfefähig ist, geweigert, zu den Aufwendungen des Klägers Beihilfe zu gewähren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den generellen Ausschluss der Beihilfefähigkeit durch Erlass eines Ministeriums missbilligt und ausgeführt, es komme nach der Beihilfenverordnung darauf an, ob bei dem Beamten eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliege, für die nach den maßgebenden Vorschriften Beihilfe zu gewähren ist. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann der Dienstherr die Bewilligung der Beihilfe nicht im Hinblick auf eine ministerielle Anordnung ablehnen.

Werbung

der Leitsatz

1. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, den amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten auch in Krankheitsfällen sicherzustellen. Erfüllt er diese Pflicht durch Gewährung ergänzender Beihilfen zu den Krankheitskosten, kann er nicht ein einzelnes ärztlich verschriebenes, wirksames und nicht kostengünstiger erhältliches Medikament generell und ohne Rücksicht auf den Grund der Verschreibung von der Beihilfefähigkeit ausnehmen.

2. Dient das Medikament "Viagra" nach ärztlicher Feststellung der Linderung eines durch Krankheit verursachten behandlungsbedürftigen Leidens, können die Aufwendungen für seine Beschaffung beihilfefähig sein.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 1/04 des BVerwG vom 06.01.2004

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Beihilferecht
Urteile zu den Schlagwörtern: beihilfefähig (ja) | Potenzmittel | Viagra | Cialis

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1583 Dokument-Nr. 1583

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1583

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung