wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.03.2015
BVerwG 2 C 12.14 -

Schadens­ersatz­an­spruch wegen verspäteter Beförderung besteht nur bei ernsthafter Beförderungschance des Beamten

Haushalts­rechtlichen Vorgaben sind auch bei Schadens­ersatz­klagen wegen fehlerhafter Nichteinbeziehung beim Auswahlverfahren zu berücksichtigen

Die haushalts­rechtlichen Vorgaben zum Umfang besetzbarer Planstellen sind auch im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Nichteinbeziehung in ein Auswahlverfahren zu berücksichtigen. Hätte ein Beamter bei Zugrundelegung des hypothetischen und rechtmäßigen, d.h. auch das Haushaltsrecht berücksichtigenden Alternativ­verhaltens keine ernsthafte Beförderungschance gehabt, erhält er auch dann keinen Schadensersatz, wenn leistungsschwächer beurteilte Beamte befördert worden sind. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Polizeibeamtin im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie wurde für die Beförderungsverfahren des Jahres 2008 nicht berücksichtigt, weil sie die von der Polizeibehörde hierfür geforderte Verweilzeit im bisherigen Amt eines Polizeikommissars von sieben Jahren noch nicht abgeleistet hatte. Dadurch sind andere Beamte mit schlechteren Leistungsbeurteilungen, aber längerer Standzeit im Amt befördert worden.

Klägerin hätte auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten des Dienstherrn keine ernsthafte Beförderungschance besessen

Die Schadensersatzklage der im Jahr 2009 - nach einer Verweildauer von sieben Jahren - beförderten Klägerin blieb erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung insbesondere ausgeführt, dass die Beklagte zwar den Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung der Klägerin in das Auswahlverfahren verletzt habe, weil die dafür geforderte Verweilzeit im bisherigen Amt von sieben Jahren deutlich zu lang gewesen sei. Auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten des Dienstherrn habe sie jedoch keine ernsthafte Beförderungschance besessen.

BVerwG bestätigt: Klägerin hätte keine ernsthafte Chance auf Vergabe eines Beförderungsamtes besessen

Das Bundesverwaltungsgericht wies die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin zurück. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts verstößt zwar gegen revisibles Landesbeamtenrecht, weil das Oberverwaltungsgericht für die hypothetische Auswahlrangliste auf eine „Befähigungsgesamtnote“ abgestellt hat. Unabhängig hiervon hätte die Klägerin aber auch bei zutreffender Ermittlung des alternativen Beförderungsmodells der Beklagten keine ernsthafte Beförderungschance gehabt. Dies folgt daraus, dass auch im Rahmen der Betrachtung des rechtmäßigen Alternativverhaltens des Dienstherrn die limitierenden Vorgaben des Haushaltsrechts berücksichtigt werden müssen. Durch die Besonderheiten des in Hamburg beschlossenen Haushalts wären daher bei rechtmäßigem Alternativverhalten nicht 397 Beamte befördert worden, sondern nur eine geringere, durch die haushaltsrechtlichen Vorgaben ausfinanzierte Zahl. Da die Klägerin auf einer hypothetischen, nach den dienstlichen Beurteilungen der Polizeibeamten erstellten Rangliste von den haushaltsrechtlich ausfinanzierten Stellen deutlich entfernt platziert gewesen wäre, hätte sie keine ernsthafte Chance auf die Vergabe eines Beförderungsamtes besessen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 04.08.2009
    [Aktenzeichen: 20 K 2830/08]
  • Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 16.11.2012
    [Aktenzeichen: 1 Bf 304/09]
Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20796 Dokument-Nr. 20796

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20796

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung