Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.04.2009
- BVerwG 1 C 3.08 -
Bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts kann der Ehegattennachzug versagt werden
Ausländerbehörde hat keinen Ermessensspielraum
Die Ausländerbehörde kann einer türkischen Staatsangehörigen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug zu ihrem Ehemann verweigern, wenn ihr Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Entscheidung lag der Fall einer 53-jährigen türkischen Staatsangehörigen zugrunde, deren Ehemann - ebenso wie die sechs gemeinsamen Kinder - in Deutschland lebt. Der Ehemann war 1990 nach Deutschland eingereist, hatte sich nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens von der Klägerin scheiden lassen und eine deutsche Staatsangehörige geheiratet. In der Folgezeit waren seine Kinder zu ihm nach Deutschland gezogen. 1997 wurde seine Ehe mit der Deutschen geschieden, 1998 heiratete er erneut seine frühere Ehefrau - die Klägerin. Diese war bereits 1995 in das Bundesgebiet eingereist. Nach erfolglosem Abschluss ihres Asylverfahrens begab sie sich im Februar 2004 wieder in die Türkei und kehrte im September 2004 mit einem für drei Monate gültigen Visum zum
Behörde lehnte Ehegattennachzug zurecht ab
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat entschieden, dass diese Ablehnung rechtmäßig ist. Bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/2009 des BVerwG vom 30.04.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7803
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7803
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.