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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.05.2019
- BVerwG 1 C 21.18 -
Ausweisungen können weiterhin allein auf generalpräventive Gründe gestützt werden
BVerwG erbittet zusätzlich EuGH-Entscheidung zur Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie auf Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Ausweisungsentscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Ausweisungen auch nach der Novellierung des Ausweisungsrechts allein auf generalpräventive Gründe gestützt werden können. Zugleich rief das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung von Fragen zur Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG auf das mit einer Ausweisungsentscheidung einhergehende Einreise- und Aufenthaltsverbot an.
Der im Januar 1986 in Syrien geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist palästinensischer Volkszugehöriger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Er reiste im September 1990 gemeinsam mit seinen Eltern unter falschen Personalien in die Bundesrepublik Deutschland ein. Erfolglos suchte er um seine Anerkennung als Asylberechtigter nach. In der Folgezeit wurde sein Aufenthalt geduldet.
Sachverhalt
Im April 2013 wurde er wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Gewaltdarstellung und Billigung von Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Ausweislich der tatsächlichen Feststellungen des Oberlandesgerichts gründete und betrieb er von September 2007 bis Dezember 2009 im Internet das "Al-Ansar Media Battalion", das sich zu einem bedeutenden Medium zur Verbreitung islamistischer Propaganda im deutschsprachigen Raum entwickelte. Im Februar 2014 wies ihn der beklagte Westerwaldkreis gestützt allein auf generalpräventive Erwägungen aus dem Bundesgebiet aus und befristete das mit der
BAMF sieht Voraussetzungen für Abschiebungsverbot erfüllt
Im Juli 2017 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Antrag des Klägers das Vorliegen der Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf die Arabische Republik Syrien festgestellt. Im März 2018 hat der Beklagte das Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von vier Jahren ab einer etwaigen Ausreise und hiervon unabhängig bis längstens zum 21. Juli 2023 verkürzt.
Berufung vor dem OVG erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht wies die auf Aufhebung der
Annahme der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet kann allein auf generalpräventive Gründe gestützt werden
Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat seine Rechtsprechung zu der Regelerteilungsvoraussetzung des Nichtvorliegens eines Ausweisungsinteresses im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (Urteil vom 12. Juli 2018 - BVerwG 1 C 16.17 -) auf die
BVerwG erbittet weitere Klärung durch EuGH
Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts sieht indes unionsrechtlichen Klärungsbedarf, ob die Richtlinie 2008/115/EG (sogenannte Rückführungsrichtlinie) auch in Bezug auf ein mit einer Ausweisungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG einhergehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot, das dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dient, Anwendung findet. Insoweit hat er das Revisionsverfahren abgetrennt und bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über die als Anlage beigefügten Fragen ausgesetzt.
Vorlagefragen
1. a) Wird ein
b) Für den Fall der Verneinung der Frage zu 1. a): Unterfällt ein solches
c) Zählt zu den zu "nichtmigrationsbedingten" Zwecken erlassenen Einreiseverboten ein
2. Soweit Frage 1 dahin beantwortet wird, dass das vorliegende
a) Hat die behördliche Aufhebung der Rückkehrentscheidung (hier: der Androhung der Abschiebung) zur Folge, dass ein zeitgleich mit dieser angeordnetes
b) Tritt diese Rechtsfolge auch dann ein, wenn die der Rückkehrentscheidung vorgelagerte behördliche Ausweisungsverfügung bestandskräftig (geworden) ist?
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
- Ausweisung eines Ausländers trotz Abkehr von Straftaten rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.01.2016
[Aktenzeichen: 3 K 108/15.KO]) - Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2018
[Aktenzeichen: 7 A 11529/17.OVG])
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Dokument-Nr. 27391
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