Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2021
- 8 C 28.20 -
Reichweite des Verbots gewerblicher Ankäufe mit Gewährung des Rückkaufrechts
Gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts verboten
Nach § 34 Abs. 4 der Gewerbeordnung (GewO) ist der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts verboten. Dieses Verbot erfasst alle vertraglichen Gestaltungen, bei denen der Verkäufer dem gewerblich handelnden Käufer das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt und sich dieses durch Rückzahlung des Kaufpreises und Erbringung einer weiteren vertraglich vereinbarten Leistung wieder verschaffen kann, die über den Nutzungsersatz im Sinne von §§ 346, 347 BGB hinausgeht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im hier vorliegenden Fall betreibt die Klägerin ein Unternehmen, das von seinen Kunden Kraftfahrzeuge ankauft. Gleichzeitig mieten die Kunden das jeweils verkaufte Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum. Ihnen wird ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag eingeräumt, das nur bis zur Beendigung des Mietvertrags ausgeübt werden kann. Mit dessen Ablauf erlischt auch das Rücktrittsrecht.
VGH: Kein Ankauf mit Gewährung eines Rückkaufsrechts
Das Landratsamt untersagte dieses Geschäftsmodell. Die hiergegen erhobene Klage blieb in erster Instanz erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts sowie den angefochtenen Bescheid aufgehoben. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 34 Abs. 4 GewO werde die Tätigkeit der Klägerin nicht von dieser Norm erfasst, da die Verbindung eines Kaufvertrags und eines Mietvertrags nicht als Ankauf mit Gewährung eines Rückkaufsrechts im Sinne der Vorschrift angesehen werden könne.
BVerwG: Geschäftsmodell unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil geändert und die Klageabweisung bestätigt. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs verstößt das Geschäftsmodell der Klägerin gegen § 34 Abs. 4 GewO. Dieses gesetzliche Verbot erfasst sämtliche Vertragsgestaltungen, bei denen ein gewerblicher Ankäufer zwar den Rückerwerb der Sache ermöglicht, für dessen Verwirklichung aber zusätzliche, über einen bloßen Nutzungsersatz hinausgehende Leistungen des Verkäufers erforderlich sind.
Verbot als Schutz vor Umgehung der Pfandleihvorschriften
Denn in allen diesen Fällen besteht das Risiko, dass der gewerbliche Käufer - ohne an die für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30536
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30536
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.