wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.05.2009
6 VR 3.08 und 6 VR 4.08 -

Kurdischer Fernsehsender darf trotz Verbotsverfügung des Bundesministerium des Innern weiterhin in Deutschland sein Programm ausstrahlen

Bestimmungen des deutschen Strafrechts beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden

Das Innenministerium hält einen Fernsehsender, der sein Programm in kurdischer Sprache europaweit über Satellit ausstrahlt, für ein propagandistisches Sprachrohr für die nach Vereinsrecht verbotene «Arbeiterpartei Kurdistans» (PKK). Dennoch dürfen die Sendungen weiterhin ausgestrahlt werden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass sich die Bestimmungen des deutschen Strafrechts nur auf in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten beziehen und der Beendigung des Senders keine hohe Dringlichkeit zukomme.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in erster Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen, die die beiden Aktiengesellschaften gegen die Verbotsverfügung erhoben haben, wiederhergestellt. Für diese vorläufige Entscheidung waren im Wesentlichen drei Gesichtspunkte maßgeblich: Den Klagen kann eine Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden, weil viel dafür spricht, dass die von dem Ministerium herangezogenen deutschen Rechtsgrundlagen auf die grenzüberschreitende Sendetätigkeit nicht anwendbar sind. Die Bestimmung des deutschen Strafrechts, die das Ministerium durch den Sender verwirklicht sieht, bezieht sich nur auf in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten. Außerdem enthält die gemeinschaftsrechtliche Fernseh-Richtlinie für grenzüberschreitende Fernsehsendungen Mindestnormen, deren Einhaltung allerdings nicht von dem "Empfangsstaat", sondern von dem "Sendestaat" kontrolliert wird. Unabhängig davon muss die aufwändige Auswertung des von dem Ministerium im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens beigebrachten umfänglichen Tatsachenmaterials dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Schließlich ist nicht ersichtlich, dass einer Beendigung der Tätigkeit des Senders eine besonders hohe Dringlichkeit zukommt, denn zum Zeitpunkt des Verbotserlasses strahlte dieser sein Programm bereits seit mehr als vier Jahren auch nach Deutschland aus.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/09 des BVerwG vom 18.05.2009

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fernsehkanal | Fernsehsender | Fernsehsendung | PKK | Verbot der ... | Verbot des ...

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7881 Dokument-Nr. 7881

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7881

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung