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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2010
- 6 C 18.09 -
BVerwG: Genehmigung für Vorleistungsentgelte wegen Missbrauchsgefahr aufgehoben
Genehmigungen betreffend der Anrufzustellung im Nahbereich sind zu unbestimmt
Das Bundesverwaltungsgericht in hat zwei Entgeltgenehmigungen, die die Bundesnetzagentur erteilt hatte, auf die Klagen von Wettbewerbern der entgeltberechtigten Unternehmen aufgehoben.
Die beiden durch die Genehmigungen begünstigten Unternehmen betreiben Mobilfunknetze; sie bieten ihren Kunden u.a. sog. Nahbereichs- (oder Homezone-) Produkte an, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet sind: Der Kunde erwirbt durch Zahlung eines Zusatzentgelts die Möglichkeit, mit seinem Mobiltelefon innerhalb eines Nahbereichs um einen geographischen Standort zu Festnetzkonditionen anzurufen oder angerufen zu werden. Ihm wird hierfür zusätzlich zu seiner Mobilfunknummer eine Festnetznummer aus dem Rufnummernbestand eines Festnetzbetreibers, des Kooperationspartners des betreffenden Mobilfunkunternehmens, zugeteilt. Unter dieser Festnetznummer ist der Mobilfunkkunde nur innerhalb des Nahbereichs erreichbar, während seine Erreichbarkeit unter der Mobilfunknummer - ggf. nach Anrufweiterleitung - unberührt bleibt.
Entgelte unterliegen Regulierung
Die Entgelte, die die beiden betroffenen
Preisdumping fördere Verdrängung von Festnetzanschlüssen
Durch die umstrittenen Bescheide genehmigte die
Die angefochtenen Genehmigungen sind, soweit sie die Entgelte für die Anrufzustellung an geographische Rufnummern im Rahmen der Nahbereichsprodukte der beiden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.06.2009
[Aktenzeichen: 21 K 5357/06]
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.06.2009
[Aktenzeichen: 21 K 5382/06]
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Dokument-Nr. 10443
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