Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2022
- 6 A 7.19 -
BVerwG bestätigt vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK
Verlag und Musikproduktionsfirma als Teilorganisation finanziell und organisatorisch mit der verbotenen PKK verflochten
Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 1. Februar 2019 ausgesprochene Verbot eines Verlages und einer Musikproduktionsfirma als Teilorganisationen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerinnen sind Wirtschaftsvereinigungen in der Rechtsform der GmbH. Das BMI verbot sie und löste sie mit der genannten Verfügung auf. Bei den Klägerinnen handele es sich um Teilorganisationen der bereits im Jahre 1993 verbotenen
BVerwG bejahrt Eingliederung in Strukturen der PKK
Die Klage, über die das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich entscheidet, hatte keinen Erfolg. Die
Verlag vertreibt Propagandamaterial mit finanziellen Zuschüssen der PKK
Bei der Klägerin zu 1. handelt es sich um einen Verlag, dem in der PKK-Struktur die Aufgabe zukommt, Propagandamaterial zu vertreiben. Hierfür spricht, dass sie nach den Feststellungen des Gerichts die Produktion des Propagandamaterials zum Teil selbst in Auftrag gibt und das Material wie PKK-nahe Bücher und Zeitschriften sowie PKK-Devotionalien (Fahnen, Banner, Wimpel, Schlüsselanhänger, Guerilla-Kinderkampfanzüge) im In- und Ausland vertreibt. Sie beliefert insbesondere den Dachverband der kurdischen Vereine in Deutschland, der als PKK-nah anzusehen ist. Ihre finanzielle Verflechtung mit der
Musikproduktionsfirma soll mit erzielten Einnahmen die PKK finanziell unterstützen
Auch bei der Klägerin zu 2., einer Musikproduktionsfirma, die ebenfalls von dem Geschäftsführer der Klägerin zu 1. geführt wird, liegen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse die Voraussetzungen einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31352
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31352
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.