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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.03.2013
- 5 C 16.12 -
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag auch für Selbstständige
Kostenbeitragsvorschriften gem. §§ 91 ff. SGB VIII genügen rechtsstaatlichem Bestimmtheitsgebot
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ermöglicht auch eine Heranziehung selbstständig tätiger Eltern zu den Kosten der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist leiblicher Vater einer heute 17-jährigen Tochter, die bereits kurz nach ihrer Geburt in einer
Inhalt der Kostenbeitragsvorschriften durch Auslegung ermittelbar
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision der Beklagten stattgegeben. Die Kostenbeitragsvorschriften der §§ 91 ff. SGB VIII genügen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot. Ihr Inhalt ist durch Auslegung ermittelbar. Soweit bei einzelnen Berechnungsfragen Unklarheiten bestehen, können grundsätzlich die im Sozialhilferecht für die Einkommensbestimmung geltenden Regelungen entsprechend herangezogen werden. Daher kann auch bei Selbstständigen das für die Kostenbeitragserhebung maßgebliche Einkommen berechnet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen und zur Überprüfung der von der Beklagten durchgeführten Berechnung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Auf die Frage der Zulässigkeit einer vorläufigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.02.1932
[Aktenzeichen: 19 K 3225/09]
- Großeltern haben Anspruch auf Pflegegeld für Enkelkind bei minderjähriger Mutter
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.03.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 12.11]) - Jugendamt muss nicht für Verschulden einer Pflegefamilie haften
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.02.2006
[Aktenzeichen: III ZR 164/05]) - Wechsel der Steuerklasse zur Minderung des Kostenbeitrags für Jugendhilfeeinrichtung ist rechtsmissbräuchlich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.10.2012
[Aktenzeichen: 5 C 22.11])
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Dokument-Nr. 15461
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