wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.2020
10 C 25.19 -

Informationsfreiheitgesetz: Klage auf Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

Bundes­verwaltungs­gericht verweist Klageverfahren auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zurück an Vorinstanz

Über den Zugang zu Unterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung einer - mittlerweile insolventen - Werft in Mecklenburg-Vorpommern muss neu verhandelt werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.

Der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin, ehemalige Hauptgesellschafterin der Werft, begehrt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu verschiedenen Sitzungsprotokollen über Förderentscheidungen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie zu Papieren, die eine von diesen mit der Abwicklung der Werftenförderung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erarbeitet hat. Das Bundeswirtschaftsministerium lehnte den Antrag weitgehend ab.

Bundesverwaltungsgericht verweist Klage nach Informationsfreiheitsgesetz zurück an Oberverwaltungsgericht

Die Vorinstanzen haben der Klage überwiegend stattgegeben. Die gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gerichteten Revisionen der beklagten Bundesrepublik Deutschland und der beiden Beigeladenen, des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führten zur Zurückverweisung der Sache an das Oberverwaltungsgericht.

Bundeswirtschaftsministerium unterliegt hinsichtlich Unterlagen zur Förderentscheidung keiner gesetzlichen Vertraulichkeitspflicht

Einerseits kann sich die Beklagte als "Herrin des Geheimnisses" nicht auf das Berufsgeheimnis der von ihr und dem Land Mecklenburg-Vorpommern mandatierten Wirtschaftsprüfer berufen. Die begehrten Informationen unterliegen auch keiner durch Rechtsvorschrift geregelten Vertraulichkeitspflicht. Dem 2014 in Kraft getretenen Werftenförderungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern lässt sich für die zwischen 2009 bis 2012 erstellten Unterlagen keine solche Pflicht entnehmen.

Möglicherweise hat Ministerium jedoch Vertraulichkeitsabrede mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft getroffen

Andererseits fehlt es bislang an tatsächlichen Feststellungen zu den Fragen, ob mit der beigeladenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Vertraulichkeitsabrede getroffen wurde und ob zumindest hinsichtlich eines Teils der von der Klägerin begehrten Unterlagen Umstände vorliegen, die nicht nur ein berechtigtes Interesse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern auch ein dringliches öffentliches Interesse an einer vertraulichen Behandlung rechtfertigen.

Vorinstanzen:

OVG Berlin-Brandenburg, 12 B 34.18 - Urteil vom 01. August 2019 -

VG Berlin, 2 K 348.16 - Urteil vom 19. Juli 2018 -

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/we)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29616 Dokument-Nr. 29616

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29616

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?