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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2023
- 10 C 2.23 -
Anerkennung von Presseausweisen
Keine Gleichstellung von Presseausweisen für hauptsächlich nebenberuflich tätige Fachjournalisten mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis
Ein Unternehmen, das Dienstleistungen für Journalisten anbietet, kann nicht die Gleichstellung der von ihm ausgestellten Presseausweise mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Geklagt hatte eine Aktiengesellschaft, die für ihre Kunden - mehrheitlich nebenberuflich tätige Fachjournalisten - u. a. Presseausweise ausstellt. Sie ist nicht als ausgabeberechtigt für bundeseinheitliche Presseausweise anerkannt. Eine solche
Vergabepraxis verletzt Klägerin nicht in ihren Grundrechten
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Die Praxis des beklagten Landes zur
Auch keine Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
Schließlich verstößt diese Praxis auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Zwar behandelt der Beklagte die Ausweise der von der Ständigen Kommission des Deutschen Presserats anerkannten Verbände generell anders als die Ausweise nicht anerkannter Verbände. Diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33515
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