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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2005
- 1 C 7.04 -
Europarechtliche Verfahrensgarantien für türkische Arbeitnehmer bei Ausweisung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die europarechtlichen Garantien, die für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, auch türkischen Arbeitnehmern zustehen.
Voraussetzung ist, dass sie ein
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass nach Abschaffung des behördlichen Widerspruchsverfahrens bei Ausweisungen in Baden-Württemberg die im Gemeinschaftsrecht vorgesehene Einschaltung einer unabhängigen Stelle neben der Ausländerbehörde ("Vier-Augen-Prinzip") nicht mehr vorgesehen ist. Ausweisungen von Unionsbürgern und von assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen sind daher wegen eines Verfahrensfehlers rechtswidrig, es sei denn, es hätte ein "dringender Fall" im Sinne der Richtlinie vorgelegen. In solchen dringenden Fällen kann von der Beteiligung einer zweiten Stelle ausnahmsweise abgesehen werden. Da der Verwaltungsgerichtshof bisher nicht abschließend geprüft hat, ob dem Kläger ein
Es hat damit erneut eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg (EuGH) zum Ausweisungsrecht umgesetzt. Bereits vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts zum Teil nicht den Vorgaben und strengen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an den Inhalt von Ausweisungsverfügungen entsprechen, die Unionsbürger und assoziationsberechtigte
Nachtrag vom 06.10.2005:
siehe auch BVerwG Urteil v. 06.10.2005: Fehlerhafte Ausweisungspraxis bei türkischen Staatsangehörigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 46/2005 des BVerwG vom 13.09.2005
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Dokument-Nr. 973
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