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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.03.2021
- 1 C 28.20 -
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge
Nach zwölf Jahren irrtümlicher Behandlung als Deutscher gilt Nationalität als erworben
Die "Ersitzung" der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine mindestens zwölfjährige Behandlung als Deutscher seitens deutscher Behörden, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, erstreckt sich auf dessen Abkömmlinge unabhängig davon, ob diese selbst "gutgläubig" sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der 1982 in Brasilien geborene Kläger zu 1. und seine 2011 ebendort geborene Tochter, die Klägerin zu 2., sind Nachfahren eines 1853 nach Brasilien ausgewanderten "preußischen Untertanen". Sie begehren die Verpflichtung der Beklagten festzustellen, dass sie deutsche
OVG: Staatsangehörigkeit des Vaters durch Abstammung erworben
Das Oberverwaltungsgericht hat der erstinstanzlich erfolglosen Klage stattgegeben. Der Vater des Klägers, der zuvor ausschließlich brasilianischer Staatsangehöriger gewesen sei, habe die deutsche
BVerfG: Deutsche Staatsangehörigkeit durch "Ersitzung" rückwirkend auf den Zeitpunkt seiner Geburt erworben
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt. Der Vater des Klägers hat die deutsche
Rechtsirrtümliche Behandlung als Deutscher nicht zu vertreten
Der Vater des Klägers hat seine rechtsirrtümliche Behandlung als Deutscher nicht zu vertreten. Ebenso wenig wie seine Behandlung als Deutscher ist sein Nichtvertretenmüssen insbesondere dadurch entfallen, dass das Generalkonsulat São Paulo 2015 dem Kläger kurz vor Ablauf des Zwölfjahreszeitraums den ausschließlich an die beiden Kläger gerichteten streitgegenständlichen Bescheid hat bekanntgeben lassen, mit dem es diesen gegenüber das Nichtbestehen der deutschen
Erstreckungserwerb setzt keine Gutgläubigkeit voraus
Des Vaters rückwirkender Staatsangehörigkeitserwerb erstreckt sich kraft Gesetzes auf die Kläger als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30066
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