wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 27.01.2005
2 BvR 930/04 -

Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

Die Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe schließt die gleichzeitige Anordnung eines Jugendarrests aus. Dies entschied die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Das Amtsgericht sprach den zur Tatzeit fast 21jährigen Beschwerdeführer (Bf) des Raubes mit gefährlicher Körperverletzung schuldig und setzte die Entscheidung, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus. Ferner verhängte es einen Dauerarrest von vier Wochen. Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung des Bf wurde vom Landgericht (LG) verworfen. Mit der Verfassungsbeschwerde (Vb) wendet sich der Bf gegen den Rechtsfolgenausspruch.

Die Vb war erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil des LG hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs auf und verwies das Verfahren an das LG zurück. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Die Anordnung von Jugendarrest neben der Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG. Art. 103 Abs. 2 GG gewährleistet, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Nicht nur die Strafbarkeit, sondern auch die Strafandrohung muss in Art und Maß durch den Gesetzgeber bestimmt sein. Der gleichzeitigen Anordnung von Jugendarrest und Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe steht der Wortsinn des § 13 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) entgegen.

Nach § 13 Abs. 1 JGG kann die Straftat eines Jugendlichen nur dann mit Zuchtmitteln - hierzu zählt auch der Jugendarrest - geahndet werden, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist. Ob die Verhängung einer Jugendstrafe geboten ist, steht bei der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung (§ 27 JGG) gerade noch nicht fest. Denn eine Entscheidung nach § 27 JGG kann nur ergehen, wenn offen bleibt, ob wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen Jugendstrafe erforderlich ist. Diese Ungewissheit über die Erforderlichkeit der Jugendstrafe darf nicht mit der Nicht-Erforderlichkeit einer Jugendstrafe gleichgesetzt werden. Denn stellt sich später heraus, dass schädliche Neigungen in einem Umfang vorlagen, der die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich macht, so wäre der vorangegangene Jugendarrest vollzogen worden, obwohl dessen Voraussetzungen nicht vorlagen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 9/2005 des BVerfG vom 27. Januar 2005

Aktuelle Urteile aus dem Jugendstrafrecht | Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 134 Dokument-Nr. 134

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung134

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung