Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.09.2005
- 2 BvR 1545/05 -
ZDF muss umstrittenen APPD Wahlwerbespot nicht ungekürzt senden
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge der „Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands“ (APPD) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der das ZDF verpflichtet werden soll, ihre Wahlwerbesendung in ungekürzter Fassung zur Ausstrahlung am 12. September um 21.40 Uhr zuzulassen, abgelehnt.
Die erforderliche Folgenabwägung ergebe, dass die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht überwiegen. Das ZDF hat der Beschwerdeführerin zugesichert, am 12. September 2005 zur vorgesehenen Zeit einen von ihr überarbeiteten Film zu senden. Die Beschwerdeführerin habe mithin die Möglichkeit, für sich und ihr Programm zu werben. In Anbetracht dessen erwachse der Beschwerdeführerin kein ins Gewicht fallender Nachteil, wenn ihre Wahlwerbesendung nicht in der ursprünglich beabsichtigten Fassung ausgestrahlt wird.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 83/05 des BVerfG vom 12.09.2005
- Wahlwerbung der APPD muss nicht gesendet werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.09.2005
[Aktenzeichen: 2 B 11269/05.OVG]) - Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands - ZDF muss Wahlwerbespot nicht ausstrahlen
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 01.09.2005
[Aktenzeichen: 4 L 515/05MZ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 1629
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1629
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.