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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.07.2015
- 1 BvR 2501/13 -
Identitätsfeststellung von Versammlungsteilnehmern nur bei konkreter Gefahr für polizeiliches Schutzgut zulässig
Eingriff in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt
Fertigt die Polizei Filmaufnahmen von einer Versammlung an, ist sie nicht ohne Weiteres berechtigt, die Identität von Versammlungsteilnehmern festzustellen, die die Polizeikräfte ihrerseits filmen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und hob hierzu ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen mangels ausreichender Begründung auf. Die Identitätsfeststellung ist nur bei konkreter Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut zulässig. Im vorliegenden Fall wären daher tragfähige Anhaltspunkte dafür erforderlich gewesen, dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen. Denn das Kunsturhebergesetz verbietet und bestraft nicht bereits die Anfertigung von Bildern, sondern erst deren unbefugte Verbreitung und Zurschaustellung.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens befand sich im Januar 2011 auf einer angemeldeten
BVerfG rügt unzulässigen Eingriff in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Beschwerdeführers verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Die Feststellung der
Bloße Möglichkeit strafbarer Verletzungen des Rechts am eigenen Bild für Identitätsfeststellung nicht ausreichend
Beabsichtigt die
Videoaufnahmen könnten lediglich bloße Reaktion auf polizeilicherseits angefertigte Bild- und Tonaufzeichnungen sein
Dem genügen die angegriffenen Entscheidungen mit Blick auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2015
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- VGH: Mitnahme auf das Polizeirevier zur Personenfeststellung trotz Personalausweis rechtswidrig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: 1 S 338/10]) - Bundespolizei darf zur Identitätsfeststellung Zugreisende verdachtsunabhängig kontrollieren
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.02.2012
[Aktenzeichen: 5 K 1026/11.KO])
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Dokument-Nr. 21698
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