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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.11.2009
- 1 BvR 2455/08 -
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer Erwerbsminderungsrente unzulässig
Abwarten paralleler Revisionsverfahren zumutbar
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer Erwerbsminderungsrente muss nicht zur Entscheidung angenommen werden, wenn parallel bereits verschiedene Revisionsverfahren zur gleichen Rechtsfrage beim Bundessozialgericht anhängig sind. Ein Abwarten dieser Revisionsverfahren ist zumutbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Beschwerdeführerin bezieht eine Rente wegen Erwerbsminderung. Der Rentenversicherungsträger legte bei der Berechnung dieser vor Vollendung des 60. Lebensjahres gewährten Rente einen gekürzten Zugangsfaktor zugrunde. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diese
BVerfG weist vergleichsweise auf Verhalten eines vernünftig abwägenden bemittelten Bürgers hinsichtlich Kostenrisikos hin
Das Bundesverfassungsgericht hat die gegen die Versagung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2009
Quelle: ra-online, BVerfG
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Dokument-Nr. 8985
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