Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.1995
- 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 -
Bundesverfassungsgericht zu Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" oder "Soldaten sind potentielle Mörder"
Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz
In vier Verfassungsbeschwerdeverfahren, in denen es um Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" oder "Soldaten sind potentielle Mörder" ging, hat das Bundesverfassungsgericht die Verurteilungen der Beschwerdeführer aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei Kollektivurteilen über Soldaten entschieden, dass die Äußerung "Soldaten sind Mörder" nicht automatisch strafwürdig ist, sondern unter das Recht der Meinungsfreiheit fällt. Das Bundesverfassungsgericht betonte jedoch, dass aber auch die Möglichkeit einer erneuten Verurteilung der Antragsteller in Betracht komme, wenn sich die Äußerung auf einzelne Soldaten, sprich auf Personen beziehe.
Mit diesem Urteil sind die Beschwerdeführer damit aber weder freigesprochen noch hat das Bundesverfassungsgericht die
Keine hinreichende Vergewisserung durch Strafgerichte über Sinn der Äußerungen
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegen vor allem drei Erwägungen zugrunde:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit den Strafgerichten in der wertenden
Beschränkung der Meinungsfreiheit nur bei herabsetzenden Äußerungen gegen eine Person
Art. 5 Abs. 2 GG erlaubt Beschränkungen der
Persönliche Kränkung bei sehr großen, unüberschaubaren Kollektiven nicht mehr gegeben
Das Bundesverfassungsgericht ist dem Bundesgerichtshof, auf den sich die angegriffenen Entscheidungen berufen haben, allerdings darin gefolgt, dass auch in
Bei Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden
Kommt es zu einem Konflikt zwischen
Richterin Haas: Dienenden Soldaten müsse Schutz vor Schmähkritik gewährt werden
Die Richterin Haas hat der Entscheidung in den Fällen 1), 3) und 4) eine abweichende Meinung beigefügt, in der dargelegt wird, dass das Bundesverfassungsgericht die Deutung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2008
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht (pm/pt)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1996, Seite: 27 DVBl 1996, 27 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1996, Seite: 82 MDR 1996, 82 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1995, Seite: 3303 NJW 1995, 3303 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 1996, Seite: 159 NVwZ 1996, 159
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12882
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12882
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.