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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.09.2009
- 1 BvR 1305/09 -
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung einer Umsatzsteuerfestsetzung erfolgreich
Anordnung einer Sicherheitsleistung darf nicht zu unbilliger Härte für Steuerpflichtigen führen
Das Finanzgericht darf die Aussetzung der Vollziehung einer Umsatzsteuerfestsetzung nicht von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene
Anordnung der Sicherheitsleistung nicht tragfähig begründet
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Finanzgericht die Anordnung der
Unbillige Härte
Dass in Fällen einer aus laufend vereinnahmten Steuern resultierenden
Gruppen von Steuerpflichtigen durch Regelung von Rechtsschutzmöglichkeit abgeschnitten
Diese Sichtweise des Finanzgerichts schränkt die dem Steuerpflichtigen vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes unzumutbar ein. Die Entscheidung hat zur Folge, dass bei fortlaufend veranlagten und festgesetzten Steuern wie Lohn- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2009
Quelle: ra-online, BVerfG
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Dokument-Nr. 8606
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