wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 24.11.2005
B 9a/9 V 8/03 R -

Entzug einer Versorgungsrente für ehemaliges Mitglied der Waffen-SS ist rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Leistungen der Kriegsopferversorgung auch nach 50 Jahren noch entzogen werden können, wenn die Voraussetzungen des im Januar 1998 in Kraft getretenen § 1 a Bundesversorgungsgesetz (BVG) erfüllt sind.

Dazu gehört, dass der Berechtigte während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat und sein Vertrauen auf die fortwährende Gewährung der Leistung im Einzelfall auch angesichts der Schwere der begangenen Verstöße nicht überwiegend schutzwürdig ist.

Nach den Feststellungen des Landessozialgerichts nahm der nunmehr 83-jährige Kläger 1941 als Mitglied eines SS-Totenkopf-Infanterieregiments im Grenzgebiet zwischen dem ehemals sowjetisch besetzten Polen und der Ukraine an Erschießungen von Männern, Frauen und Kindern teil. Im weiteren Verlauf des Krieges wurde er zwei mal leichter gesundheitlich geschädigt und erlitt 1948 in polnischer Kriegsgefangenschaft eine Rippenfellentzündung. Später wurde ihm wegen der gesundheitlichen Schädigungsfolgen ua eine Grundrente nach dem BVG bewilligt (zuletzt seit 1961 nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 60 vH).

Unter Hinweis auf seine Beteiligung an der Erschießung von Zivilpersonen entzog das beklagte Land dem Kläger 1999 sämtliche Leistungen nach dem BVG. Während der Kläger vor dem Sozialgericht erfolgreich war, hat das Landessozialgericht die Entscheidung des Beklagten bestätigt. Das Bundessozialgericht hat der Revision des Klägers insoweit stattgegeben, als die durch die Kriegsgefangenschaft verursachten Schädigungsfolgen von der Entziehung betroffen sind. § 1 a BVG ist nämlich im Interesse einer grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Kriegsopfer verfassungskonform so auszulegen, dass er nur dann eingreift, wenn sowohl der einen Entzug von Kriegsopferleistungen rechtfertigende Menschenrechtsverstoß als auch die den Leistungen zugrunde liegende Schädigung während der Herrschaft des Nationalsozialismus und in einem inneren Zusammenhang damit (also mit "Systembezug") erfolgt ist. Anderenfalls wäre es nicht zu rechtfertigen, dass der Gesetzgeber nur NS-Tätern und nicht auch anderen Verbrechern Leistungen der Kriegsopferversorgung vorenthalten und Kriegsopfer insoweit unterschiedlich behandelt hat. Der Entzug der Leistungen auf Grund der im Waffen-SS-Dienst erlittenen Schäden ist im konkreten Fall nicht zu beanstanden. Der Kläger kann sich insoweit auch angesichts der Schwere des Verstoßes nicht auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen. § 1 a BVG ist in der vom Bundessozialgericht gefundenen Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 29/05 des BSG vom 24.11.2005

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Entzug von Leistungen | Kriegsopferversorgung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1341 Dokument-Nr. 1341

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1341

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?