Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.04.2009
- B 9 VJ 1/08 R -
Möglicherweise Versorgungsschutz auch bei Teilnahme an einer Impfstudie
BSG zum Anspruch auf Versorgung bei erlittener Schwerstbehinderung durch Impfschaden während einer Studie
Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung.
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung ein von der zuständigen Behörde verursachter Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Darüber hinaus hat er Kriterien herausgearbeitet, nach denen eine derartige "Rechtsscheinshaftung" des Staates in Betracht kommt, wenn der Impfling an einer Impfstudie teilgenommen hat. Eine Impfstudie dient der klinischen Prüfung von Impfstoffen, die noch nicht zugelassen sind. Solche Impfungen sind nicht öffentlich empfohlen.
Schutzimpfung mit noch nicht zugelassenem Impfstoff führte zu Behinderung bei Testperson
In der vom Bundessozialgericht entschiedenen Revisionssache erhielt die im März 2002 geborene Klägerin als Säugling im Rahmen einer Impfstudie dreimal eine Siebenfach-Kombinationsimpfung, u.a. gegen Meningokokken-Infektionen. Dabei wurde ein Impfstoff verwendet, der noch nicht zugelassen war. Darüber hinaus war eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Infektionen seinerzeit nur für gefährdete Personen öffentlich empfohlen, zu denen die Klägerin nicht gehörte. Bei einer Vorsorgeuntersuchung im September 2002 wurden bei der Klägerin Entwicklungsverzögerungen festgestellt. Inzwischen ist sie schwerstbehindert.
Elterninformation des Pharmaunternehmens erweckte möglicherweise Einduck einer öffentlichen Impfempfehlung
Ausgehend von den Tatsachenfeststellungen des Landessozialgerichts hat das Bundessozialgericht zunächst bestätigt, dass ein gesetzlicher
Dementsprechend hat das Landessozialgericht den Sachverhalt und die landesrechtlichen Gegebenheiten weiter aufzuklären.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/09 des BSG vom 23.04.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7764
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7764
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.