wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2007
B 8/9b SO 22/06 R -

BSG zur Weihnachtsbeihilfe für behinderte Menschen in einer stationären Einrichtung

Der Klägerin, die in einem Heim für behinderte Menschen lebt, steht auch für das Jahr 2005 im Rahmen der ihr gewährten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro zu. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Zwar sind im Gegensatz zur früheren Regelung im Bundessozialhilfegesetz (§ 21 Abs. 1a Nr. 7 BSHG) einmalige Leistungen für besondere Anlässe nicht mehr ausdrücklich im Gesetz genannt. Jedoch umfasst der notwendige Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtung neben den dort erbrachten Leistungen die einmalige Weihnachtsbeihilfe als weiteren notwendigen Lebensunterhalt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Dies hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zu § 133 b SGB XII, der für das Jahr 2006 wieder ausdrücklich eine entsprechende einmalige Weihnachtsbeihilfe vorsieht, klargestellt.

Erst ab dem Jahre 2007 ist diese Leistung nicht mehr zu gewähren, weil der in stationären Einrichtungen den Hilfebedürftigen gewährte monatliche Barbetrag ua als Ersatz für die entfallende einmalige Weihnachtsbeihilfe erhöht wurde.

Die Revision führte zu einer Aufhebung der Sache und Zurückverweisung an das Sozialgericht, weil ausreichende tatsächliche Feststellungen für eine endgültige Entscheidung fehlten.

Hinweise zur Rechtslage:

Nach § 21 Abs. 1a Nr. 7 BSHG (bis 31.12.2007) konnte Hilfe zum Lebensunterhalt neben den laufenden Leistungen durch einmalige Leistungen nur für besondere Anlässe gewährt werden.

§ 35 SGB XII sieht seit 1.1.2005 für den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen vor: (1) Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst den darin erbrachten sowie in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt. ... (2) Der weitere notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung; ...

§ 133b, eingefügt mit Wirkung ab 7.12.2006, sieht folgende Regelung vor: Personen, die am 1. Dezember 2006 einen Anspruch auf Leistungen nach § 35 Abs. 2 haben, erhalten eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Einrichtungen für das Jahr 2006 in Höhe von mindestens 36 Euro.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 44/07 des BSG vom 11.12.2007

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5291 Dokument-Nr. 5291

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5291

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung