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Bundessozialgericht, Urteil vom 20.07.2017
- B 12 KR 14/15 R und B 12 KR 13/15 R -
Fehlende Beitragsentlastung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig
Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei der Beitragsbemessung verstößt nicht gegen die Verfassung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn von Eltern wegen ihrer Betreuungs- und Erziehungsleistungen keine niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert werden.
Laut den Ausführungen des Gerichts leisten
Bundessozialgericht hebt angefochtenen Bescheide lediglich aus formalen Gründen auf
In formaler Hinsicht bekamen die Kläger zwar recht: Im ersten Verfahren (Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R) hob das Bundessozialgericht die angefochtenen Bescheide auf, weil darin zu Unrecht ein Anspruch auf Überprüfung früherer Bescheide verneint wurde. Auch im zweiten Verfahren (Aktenzeichen B 12 KR 14/15 R) hob das Gericht die angefochtenen Bescheide aus formalen Gründen auf. Mit ihrem eigentlichen Begehren einer Beitragsentlastung in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung drangen die Kläger aber auch in diesem Verfahren nicht durch, weil ihr ursprünglicher Antrag nur die gesetzliche
Hinweise zur Rechtslage:
- BVerfG:
- Auch
-
§ 55 Abs. 3 SGB XI - Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze
1 Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erhöht sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, um einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten (Beitragszuschlag für Kinderlose). 2Satz 1 gilt nicht für
Artikel 3 Abs. 1 GG
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 6 Abs. 1 GG
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Artikel 100 Abs. 1 Satz 1 GG
Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, [...] wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2017
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 24591
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