Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 16.03.2017
- B 10 EG 9/15 R -
Erkrankung an Depression wegen Fehlgeburt darf bei späterer erneuter Schwangerschaft nicht zu weniger Elterngeld führen
Krankheitsmonate einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung sind bei Bemessung des vorgeburtlichen Erwerbseinkommens nicht zu berücksichtigen
Für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt war. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erlitt im Herbst 2011 zum wiederholten Mal eine
Ihre Klage vor dem Sozialgericht München blieb zunächst erfolglos. Jedoch obsiegte die Klägerin vor dem Bayerischen Landessozialgericht.
Besonderes gesundheitliches Risiko einer Schwangerschaft soll für Mütter nicht zum Erhalt geringeren Elterngelds führen
Die Revision des beklagten Landes hatte keinen Erfolg. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Klägerin die Zahlung eines höheren Elterngeldes verlangen kann. Bei dessen Berechnung ist im Wesentlichen das Einkommen der Klägerin vor ihrer depressiven
Hinweis auf die Rechtslage
§ 2 b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
(1) 1 Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2 c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. 2 Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person [...] 3. eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2017
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23994
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23994
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.