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Bundessozialgericht, Urteil vom 08.03.2018
- B 10 EG 7/16 R -
Adoptionspflegevater hat trotz Rücknahme des Kindes durch die leiblichen Eltern Anspruch auf Elterngeld
Anspruch auf einen Monat Kindergeld kann auch bei Nichterreichen der zweimonatigen Mindestbezugsdauer bestehen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Adoptionspflegevater auch dann Anspruch auf einen Monat Elterngeld hat, wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste.
Im zugrunde liegenden Fall nahmen der Kläger und seine Ehefrau im Jahr 2010 ein neugeborenes Kind für die gesetzlich vorgesehene Probezeit zur Adoptionspflege bei sich auf. Die
BGS bejaht Anspruch auf Elterngeld
Anders als die erste Instanz hat das Berufungsgericht dem Kläger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 25630
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