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Bundessozialgericht, Urteil vom 06.11.2008
- B 1 KR 6/08 R -
Der Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist rechtens
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV rechtmäßig ist. Er ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 und 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip vereinbar.
Der 1934 geborene bei der beklagten Ersatzkasse versicherte Kläger leidet an einer chronischen Emphysembronchitis. Die Beklagte versorgte ihn deswegen seit 1983 mit dem nicht verschreibungspflichtigen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der
Dass der Gesetzgeber die nicht verschreibungspflichtigen
Hinweise zum rechtlichen Hintergrund:
§ 34 Abs. 1 SGB V (idF des ab 1.1.2004 geltenden GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14.11.2003, BGBl I 2190): Nicht verschreibungspflichtige
1. versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, 2. versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.
Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2008
Quelle: ra-online, Bundessozialgericht
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Dokument-Nr. 6955
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